Zunächst einmal sind die finanziellen Vorteile zu nennen. Jeder Erasmus+ Stipendiat bekommt die Studiengebühren an der Partneruniversität im Ausland erlassen und erhält zudem ein monatliches Stipendium für Aufenthalte bis zu zwölf Monaten, das je nach Land 18 bis 20 Euro pro Tag (540 – 600 Euro pro Monat) beträgt.

Die Stipendiensätze unterscheiden sich je nach Zielland:

Ländergruppe 1: monatliche Fördung ca. 20 Euro pro Tag, entspricht 600 Euro pro Monat
(Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich)

Ländergruppe 2: monatliche Fördung ca. 18 Euro pro Tag, entspricht 540 Euro pro Monat
(Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern)

Für Studierende und Graduierte gibt es Reisekostenunterstützung (travel support): Dieser Zuschuss ist abhängig von der Entfernung zum Ort der Gastuniversität, siehe auch die Seite des DAAD. Die Entfernung können Sie über den „Distance Calculator“ der EU berechnen.

Ein weiterer und nicht zu unterschätzender Vorteil ist die Betreuung innerhalb des Erasmus+ Programmes durch das Erasmus-Team und den Erasmus-Koordinator an der Heimat- und Partneruniversität. Vielfältige Informationen und Beratung unterstützen die Studierenden und reduzieren den eigenen planerischen Aufwand auf ein Minimum, verglichen mit einer eigeninitiativen Bewerbung an einer Auslandsuniversität. Teilweise bekommt man von der Partneruniversität auch Hilfestellungen bei der Unterbringung im Gastland.

Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Betreuung durch die Erasmus-Koordination der Partneruniversität. Der Erasmus+ Studierende erhält ein umfassendes Einführungs-Programm, das ihm alle wichtigen Abläufe und Institutionen der Universität sowie das Studiensystem vorstellt. In der steht ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung, an den er sich bei Problemen wenden kann. Außerdem dienen diese Einführungsveranstaltungen auch dem Kennenlernen anderer Erasmus+ Studierenden.

Auch nach der Einführungswoche organisieren die Erasmus-Koordinatoren in der Regel eine Reihe von Freizeitaktivitäten für die Erasmus+ Studierenden.

Das Erasmus+ Stipendium beinhaltet neben dem Erlass der Studiengebühren ein Teilstipendium, dessen Stipendiensätze sich je nach Zielland unterscheiden:

Ländergruppe 1: monatliche Fördung ca. 20 Euro pro Tag, entspricht 600 Euro pro Monat
(Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich)

Ländergruppe 2: monatliche Fördung ca. 18 Euro pro Tag, entspricht 540 Euro pro Monat
(Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern)

Aus verwaltungstechnischen Gründen wird das Erasmus+ Stipendium in 2 Raten gezahlt: 75% des Stipendiums werden nach Erhalt des von Euch unterzeichneten Grant Agreements und die restlichen 25% nach dem Erhalt der offiziellen Abreisebestätigung ausbezahlt. Nähere Informationen dazu könnt Ihr dem Infobrief entnehmen.

Das Erasmus+ Stipendium wird für eine Aufenthaltsdauer von mindestens 3 bis maximal 12 Monate gezahlt und muss innerhalb der Laufzeit des akademischen Jahres liegen. Maßgeblich für die Dauer des Stipendiums ist die Vorlesungszeit an der jeweiligen Partneruniversität. Die Studierenden haben außerdem die Möglichkeit Auslands-BaFöG zu beantragen. Der Bedarfssatz liegt in der Regel höher als im Inland und das Erasmus+ Teilstipendium wird nicht angerechnet.

Alle Fragen bezüglich des Erasmus+ Stipendiums sind bitte direkt an das Erasmus-Büro der Abteilung Internationales der JGU zu richten (erasmus@international.uni-mainz.de).

Eine wichtige Voraussetzung für einen Auslandsaufenthalt, der durch das Erasmus+ Programm gefördert wird, ist, dass der Studierende an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz regulär eingeschrieben ist. Um dies zu gewährleisten, ist von dem Studierenden darauf zu achten, dass die letzte notwendige Studienleistung frühestens in dem Semester erbracht wird, in dem der Auslandsaufenthalt ansteht. Wir bitten dies bei den Planungen und Entscheidungen mit einzubeziehen.

Nein, es gibt keinen NC. Ihr könnt euch mit jedem Schnitt bewerben.

Für Bachelorstudierende gilt: Wurde im Wintersemester das Studium in Mainz begonnen, ist ein Auslandsaufenthalt im 5. Semester bzw. im 5. und 6. Semester (bei zweisemestriger Dauer) möglich. Eine Bewerbung muss dann im 3. Semester erfolgen (Die Bewerbungsfrist liegt normalerweise Ende November – das genaue Datum wird jährlich im Herbst zu Semesterbeginn veröffentlicht).
Wurde das Bachelor-Studium in Mainz im Sommersemester begonnen, findet der Auslandsaufenthalt im 6. Semester statt. Dabei ist zu beachten, dass wenn ein Studienabschluss in 6. Semestern angestrebt wird, die Bachelorarbeit im 5. Semester geschrieben wird. Die ausstehenden Prüfungsleistungen können dann im Ausland erbracht werden und anschließend in Mainz anerkannt werden. Die Bewerbung erfolgt dann im 4. Semester.
Für Masterstudierende gilt: Wurde im Wintersemester das Studium in Mainz begonnen, ist ein Auslandsaufenthalt im 3. Semester bzw. im 3. und 4. Semester (bei zweisemestriger Dauer) möglich. Eine Bewerbung muss dann im 1. Semester erfolgen. Die Bewerbungsfrist liegt normalerweise Ende November – das genaue Datum wird jährlich im Herbst zu Semesterbeginn veröffentlicht. Wurde das Master-Studium in Mainz im Sommersemester begonnen, findet der Auslandsaufenthalt im 4. Semester statt. Eine Bewerbung muss dann im 2. Semester erfolgen.

Die meisten Stipendiaten absolvieren ein Semester an der Partneruniversität. Allerdings dauert der Aufenthalt dann in der Regel effektiv lediglich drei bis vier Monate. Während dieser Zeit kann man allenfalls bisheriges Wissen in der Fremdsprache flüssig anwenden, macht aber wenig Fortschritte in der Sprache selbst. Daher empfehlen wir die Intensivierung der Sprachkenntnisse vor Antritt des Auslandsstudiums nachdrücklich, damit man den Vorlesungen in ausreichendem Maße folgen und den Alltag ohne große Probleme bewältigen kann.

Die Einstellung zu einem Auslandsaufenthalt unterscheidet sich meist grundlegend, je nachdem ob man ein oder zwei Semester dort verbringt. Eine Integration in die Landeskultur ist bei einem längeren Aufenthalt zwingend erforderlich, während man sich bei einem drei- bis viermonatigem Aufenthalt doch eher noch als Besucher in dem Land fühlt.

Prinzipiell ist bei einem Auslandsstudium von zwei Semestern davon auszugehen, dass vollumfänglichere Erfahrungen gemacht werden können.

Bitte beachten: Bei manchen Universitäten sieht der Vertrag nur eine Aufenthaltsdauer von einem Semester vor. Genauere Infos erhältst du auf Nachfrage bei unserem Erasmus+ Büro WiWi.

Alle Studierenden, die an der Johannes Gutenberg-Universität für ein (vollständiges) Studium, welches zu einem Abschluss führt, eingeschrieben sind, können am Erasmus+ Programm teilnehmen. Wichtig ist jedoch, dass Studierende mit einem Visum für Deutschland in der Regel nur ein dreimonatiges Aufenthaltsrecht in einem anderen EU-Land haben, ohne dass ihr Visum für Deutschland erlischt. Für nicht-EU-Bürger ist es notwendig ein Visum für das Gastland zu beantragen. Hierbei kann es passieren, dass das deutsche Visum für die Dauer des Auslandssemesters abgegeben werden muss.

Ja. Wir freuen uns dennoch über eure Bewerbungen und diese sind bis ins 7. Fachsemester (Bachelor) bzw. 5. Fachsemester (Master) möglich. Bitte beachtet jedoch, dass es zwingend nötig ist, dass ihr bei Antritt eures Auslandssemesters noch offene ECTS habt und, dass die letzte notwendige Studienleistung frühestens in dem Semester erbracht wird, in dem der Auslandsaufenthalt ansteht. Wir bitten dies bei den Planungen und Entscheidungen miteinzubeziehen.

Zunächst einmal ist eine Bewerbung für ein Erasmus+ Stipendium eine Bewerbung wie alle anderen auch, sie sollte daher auch mit gleicher Sorgfalt und Ernsthaftigkeit angefertigt werden. Die einzelnen Komponenten findet ihr aufgelistet auf der Erasmus-Homepage unter dem Menüpunkt Bewerbung. An dieser Stelle erfolgen dazu einige Erläuterungen.

Zunächst erwarten wir ein maximal einseitiges, deutschsprachiges Anschreiben, auch Motivationsschreiben genannt, das ihr an den Erasmus-Koordinator adressiert. Darin sollte zum Ausdruck kommen, warum ihr ein Studium im Ausland anstrebt. Was bewegt euch zur Wahl der präferierten Universitäten / Länder und was qualifiziert gerade euch für diesen Platz?

Solltet ihr euch nicht auf ein Land festgelegt haben, beschreibt zunächst eure Motivation für die erste Präferenz und macht im Anschluss deutlich, dass Ihr auch offen seid für andere Länder, auf die ihr dann anschließend kurz eingehen könnt.

Neben dem Motivationsschreiben benötigen wir bei Bachelorbewerbern/-innen einen offiziellen Kontoauszug vom Studienbüro über alle eure bisher in unserem Fachbereich erbrachten Studienleistungen (offizieller Noten-Kontoauszug). Masterbewerber/-innen fügen bitte eine Kopie ihres Bachelorzeugnisses bei, sofern schon aus- und zugestellt. Falls ein Bachelorzeugnis noch nicht ausgestellt ist, bitten wir euch stattdessen einen offiziellen Noten-Kontoauszug des Bachelor Studiums einzureichen. Master-Bewerber, die bereits im Sommersemester ihr Studium in Mainz begonnen haben, legen bitte auch einen Nachweis über bereits in Mainz erbrachte Leistungen bei (dies gilt natürlich nicht für alle Masterbewerber im ersten Fachsemester!).

Studierende anderer Fachbereiche fügen zusätzlich einen Leistungsnachweis über ihr Hauptfach bei.

Weiterhin sollte eure Bewerbung eure Sprachkenntnisse belegen. Dies geschieht durch euer Abiturzeugnis sowie ergänzend dazu abgelegte Sprachkurse. Bezüglich des Sprachnachweises bitten wir euch das Dokument Einstufung Sprachkenntnisse in Sprachniveaus zu beachten.

Zuletzt sollte die Bewerbung einen aussagefähigen tabellarischen Lebenslauf mit Foto und ggf. qualifizierte Zeugnisse über (außer-)universitäre Kenntnisse und Erfahrungen enthalten.

Zusätzlich zu eurer schriftlichen Bewerbung ist es unbedingt erforderlich, dass ihr euch online registriert (Online Registrierung). So erhalten wir alle relevanten Daten von euch im Überblick, außerdem macht ihr hier die Angaben über eure Wunschuniversitäten bzw. Länder. Ihr könnt hier konkrete Universitäten sowie Länder oder Ländergruppen (z.B. Skandinavien) wählen. Es empfiehlt sich, zunächst eure favorisierte Universität anzugeben und danach immer allgemeiner zu werden.

Habt ihr aber sehr konkrete Vorstellungen, gebt ihr natürlich immer direkt die Partneruniversität an.

Bitte sendet die Bewerbung in einer PDF Datei an erasmus-wiwi@uni-mainz.de.

Die Bewerbung für ein Erasmus+ Stipendium findet nur einmal jährlich statt. Die Bewerbungsfrist für ein Auslandsstudium endet in der Regel Ende November des Vorjahres. Der Antritt des Auslandsstudium liegt dann im Herbst des darauffolgenden akademischen Jahres.

Die genauen Bewerbungsfristen werden rechtzeitig auf der Homepage bekanntgegeben.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist gibt es in der Regel ein Nachrückverfahren für die nicht vergebenen bzw. nicht angetretenen Erasmus+ Plätze. Die Bewerbungsfrist hierfür endet in der Regel Anfang bis Mitte Januar.

Das Hauptkriterium sind die bisher erbrachten Studienleistungen. Bei Bachelorbewerbern/innen entsprechend dem Notenauszug, bei Masterbewerbern entsprechend dem Bachelorzeugnis. Ebenso werden die Sprachkenntnisse des Bewerbers für das jeweilige Zielland berücksichtigt, so sollten zumindest Grundkenntnisse vorhanden sein. Weitere Auswahlkriterien bilden (außer-)universitäres Engagement, Ausbildungen, Werkstudentenstellen, Praktika und das Motivationsschreiben. So wird versucht, sich ein Gesamtbild des Bewerbers zu verschaffen. Gefragt sind weltoffene und an anderen Kulturen interessierte Studierende, die Deutschland innerhalb des Erasmus+ Programms repräsentieren.

Generell hat jede Universität individuelle Sprachanforderungen. Wir werden nur Bewerbungen für die jeweilige Partneruniversität berücksichtigen, aus denen klar hervorgeht, dass die Sprachanforderungen bis zum Antritt des Erasmus+ Studiums erfüllbar sind. Die Erfüllung und Nachweispflicht gegenüber der Partneruniversität liegen in der Verantwortung des Studierenden. Genauere Angaben findet ihr auf dieser Webseite unter „Unsere Partner“ bei den jeweiligen Partneruniversitäten. Auch die Vorgaben, in welcher Form ein Sprachnachweis erbracht werden muss, variieren. Zum Teil müssen Sprachnachweise bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung vorgelegt werden. Welche Nachweise von uns für welches Niveau akzeptiert werden können, haben wir in dieser Liste dargestellt. Im Falle dessen, dass eure Partneruniversität einen spezifischen Nachweis fordert (bspw. TOEFL) ist dieser bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung zu erbringen.
Die Abteilung Internationales verteilt im späten Frühjahr Sprachtestlizenzen und anschließend Online-Kurslizenzen an alle Outgoings. Diese können allerdings nicht als Sprachnachweis akzeptiert werden.

In der Regel sind Sprachkenntnisse in der Landessprache nur dann dringend erforderlich, wenn es keine oder nur eine geringe Auswahl an englischsprachigen Kursen gibt, oder wenn die Partneruniversität verlangt, dass auch Kurse in der Landessprache belegt werden. Dies ist beispielsweise in Valencia, Madrid, Lille, Nizza, … der Fall. Wir würden euch in diesen Fällen immer empfehlen die Sprachanforderungen der Universität nachzulesen, sowie zu prüfen, ob es ein ausreichendes Kursangebot auf Englisch für euch gibt. Bitte recherchiert hier selbstständig zu den Anforderungen der Universitäten bevor ihr uns kontaktiert.
Falls ihr euch für Partneruniversitäten bewerbt, welche einen bestimmten Sprachnachweis fordern, ist dieser unumgänglich zu erbringen. Wir werden nur Bewerbungen für die jeweilige Partneruniversität berücksichtigen, aus denen klar hervorgeht, dass die Sprachanforderungen spätestens bis zum Antritt des Erasmus+ Studiums erfüllbar sind.

Um den Sprachanforderungen der Partneruniversitäten Rechung zu tragen, müssen wir die Sprachkenntnisse unserer BewerberInnen für Erasmus+ prüfen. Dafür reicht die alleinige Nennung „Muttersprache“ nicht aus. Wir bitten um einen entsprechenden Nachweis der jeweiligen Sprachkenntnisse. Wenn kein Nachweis vorliegt, kann das ISSK kontaktiert werden, um einem Sprachtest für eine Bescheinigung des Niveaus der Sprachkenntnisse der betreffenden Sprache zu erfragen.

Die Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten: Die Chancen hängen sowohl von der Bewerberzahl für ein Erasmus+ Stipendium als auch von den angegebenen Uni-/ Stadt- oder Länderpräferenzen ab. Je flexibler ihr bei der Wahl eurer Partneruniversität oder eures Wunschlandes seid, desto besser stehen die Chancen für ein Erasmus+ Stipendium.
Denkt daran, dass ihr bis zu drei Präferenzen angeben könnt.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird es i.d.R. im Januar ein Nachrückverfahren für nicht vergebene bzw. nicht angetretene Erasmus+ Plätze geben.

Prinzipiell können sich auch Studierende bewerben, die Wirtschaftswissenschaften nur als Bachelor-Beifach studieren. Sie werden allerdings nachrangig behandelt.

Beifächler müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung 18 ECTS aus den Modulen der Wirtschaftswissenschaften vorweisen.

Fachfremde Bewerbungen werden allerdings nicht berücksichtigt.

Grundsätzlich ist ein Beginn des Auslandsaufenthaltes im Bereich Wirtschaftswissenschaften nur zum  Wintersemester möglich.

Für den Beginn im Wintersemester spricht, dass die meisten Erasmus+ Studierende im Wintersemester beginnen und somit ein umfangreicheres Einführungsprogramm angeboten wird. Zudem fällt die Integration zu Beginn des akademischen Jahres leichter als während des Jahres, insbesondere in eher verschulten Universitätssystemen, in denen der Kursverband während des akademischen Jahres erhalten bleibt. Außerdem bietet sich nur so die Gelegenheit zu einem zweisemestrigen Auslandsaufenthalt.

Ein weiterer Hindernisfaktor sind die Semesterzeiten. Häufig weichen die Semesterzeiten stark von unseren deutschen Vorlesungszeiten ab. So beginnt das Sommersemester teilweise schon im Januar, bei den meisten Universitäten aber spätestens im Februar. Unter Umständen ist es dann nicht möglich, das Wintersemester in Deutschland abzuschließen oder man kann erst einige Wochen nach dem offiziellen Beginn sein Auslandsstudium aufnehmen. Selten kann es auch vorkommen, dass im Sommersemester keine neuen Kurse beginnen, sondern die vom Wintersemester lediglich fortgeführt werden.

Aus den oben aufgeführten Gründen sind nur Bewerbungen zum Wintersemester (für ein oder zwei Semester) zulässig.

Nachdem alle Bewerbungen bei uns eingegangen sind, werden sie durchgesehen und ausgewertet. Danach erfolgt die Platzvergabe, bei der die Bewerber den zur Verfügung stehenden Plätzen zugeteilt werden. Wir versuchen dabei, möglichst jedem Bewerber einen Platz zu vermitteln. Ist die Platzvergabe erfolgt, werdet ihr von uns per E-Mail benachrichtigt. Dies geschieht in der Regel bis Ende Dezember. Falls ihr eine Absage erhalten habt, könnt ihr euch gerne erneut auf die verbleibenden Restplätze in der zweiten Bewerbungsrunde (Nachrückverfahren) bewerben.

Studierende, die eine Zusage erhalten haben, werden von uns per E-Mail über den weiteren Ablauf informiert. Im Febraur findet in der Regel das Stipendiatentreffen statt. Von der Abteilung Internationales bekommt ihr wichtige Unterlagen und eine Bescheinigung über die Erasmus+ Teilnahme und Dauer zugesandt. Außerdem bietet die Abteilung Internationales nach Ostern noch eine zentrale Informationsveranstaltung zum Thema Erasmus+ mit vielen nützlichen Tipps an.

Gleichzeitig werden eure Erasmus-Koordinatoren zu euren Partneruniversitäten Kontakt aufnehmen und sie über eure Ankunft informieren (Nominierung). Daraufhin werden sich eure Partneruniversitäten i.d.R. direkt mit euch in Verbindung setzen und euch ein „Application form“ zur Anmeldung an der Universität, ein „Accommodation form“ zur Bewerbung um einen Studentenheimplatz und falls vorhanden ein Formular für einen Intensivsprachkurs zuschicken. Nun ist es eure Aufgabe, die erforderlichen Informationen zu ergänzen und insbesondere das „Application form“ bis zu der von der Partneruniversität gesetzten Frist an sie zurückzuschicken. Immer häufiger läuft dieses Verfahren komplett über das Internet ab.

Solltet ihr bis vier Wochen nach Unterzeichnung der Erasmus+ Annahmeerklärung nichts von der Partneruniversität gehört haben, setzt Euch bitte mit euren Erasmus-Koordinatoren in Verbindung.

Damit ist die Aufgabe des Erasmus-Koordinators erfüllt. Alle weiteren Informationen müsst Ihr direkt bei euren Partneruniversitäten erfragen oder über Kontakte zu ehemaligen Erasmus+ Studierenden an dieser Universität (siehe Erfahrungsberichte auf der Erasmus-Homepage) klären.

Während bzw. nach eurem Auslands-Aufenthaltes erwarten wir von euch noch einen Erfahrungsbericht, der dann auf die Erasmus-Homepage gestellt wird, um neuen Bewerbern die Möglichkeit zu geben, aktuelle Informationen zu erhalten.

Während deines Auslandssemesters hast du die Möglichkeit, dich beurlauben zu lassen. Das bedeutet, dass deine Fachsemester in dieser Zeit nicht weiterzählen, sondern lediglich deine Hochschulsemester. Dies hat Vorteile bei der Einhaltung der Regelstudienzeit. Der Nachteil ist, dass du während des beurlaubten Semesters keine Prüfungsleistungen an der deutschen Heimatuniversität absolvieren darfst. Planst du, gegebenenfalls in der Klausurzeit nach Deutschland zu kommen und Klausuren mitzuschreiben, solltest du dich nicht beurlauben lassen. Ohne Beurlaubung darfst du im gleichen Semester sowohl im Ausland als auch an deiner Heimatuniversität an Klausuren teilnehmen. Es gilt auch zu beachten, dass du ohne Beurlaubung im Fall eines bestehenden Fehlversuchs durch das Studienbüro automatisch in JOGU-StINe für die Pflichtwiederholungsprüfung angemeldet wirst. Nicht nur aus diesem Grund solltest du stets Deine Mails an deinen Students-Account im Blick behalten, auch während deines Auslandsstudiums. Es ist möglich einen Antrag auf Freistellung von den Terminen zur Prüfungswiederholung zu stellen, wenn dies rechtzeitig erfolgt und ein Nachweis der Gastuniversität erbracht wird, der die terminliche Überschneidung der Prüfung mit der Pflichtanwesenheitszeit belegt.

Es ist dir auch trotz Beurlaubung aber in jedem Falle gestattet, Prüfungsleistungen, die du in dieser Zeit im Ausland erworben hast, für dein deutsches Studium anerkennen zu lassen.

In der Regel ist eine Anerkennung im Wahlpflichtblock (Bachelor) bzw. Freien Teil (Master) am einfachsten.

Auch ist es bei diesen eher generellen Vorlesungen wahrscheinlicher, dass eine entsprechende Vorlesung an der Partneruniversität angeboten wird.

Anrechnungen im Schwerpunkt (Bachelor) bzw. Allgemeinen Teil / Basismodul (Master) hingegen sind etwas anspruchsvoller. Hier muss ein im Ausland erbrachter Schein als Substitut für einen entsprechenden Schein in Mainz fungieren. Eine Abstimmung der Anerkennungsmöglichkeiten der Kurse in Mainz mit dem Studienbüro ist bereits vor Abreise im Zuge des Ausfüllens des Learning Agreements vorzunehmen.
Für alle Fragen rund um die Anerkennung von den im Ausland erbrachten Studienleistungen ist derzeit Frau Karin von Trebra vom Studienbüro zuständig:

Karin von Trebra
Tel.: +49 (0) 6131 39 27141
E-Mail: anerkennungen-wiwi@uni-mainz.de

Die Studierenden sollte eine E-Mail mit der Bitte um Anerkennung als Äquivalent zur deutschen Vorlesung schicken. Die E-Mails sollten eine Kurzbeschreibung des Kurses, eine übersetzte Gliederung sowie das Literaturverzeichnis und Angaben zu Semesterwochenstunden (ggf. auch der ECTS-Punkte) beinhalten. Es wird der Besuch der Sprechstunde zur Anerkennung empfohlen (siehe Homepage des Studienbüros WiWi).

Das Learning Agreement muss als Grundlage für den Studentenaustausch angefertigt werden. Die dort angegebenen Vorlesungen sind aber nicht endgültig verbindlich, sondern können noch während des Auslandsaufenthaltes geändert werden (Tabelle C). Es ist nur wichtig, dass es der Abteilung Internationales bis zum angegebenen Zeitpunkt wieder vorliegt. Wichtige Informationen rund um das Learning Agreement findet ihr unter dem Menüpunkt „Service“ und in dem Dokument: Hinweise für Learning Agreements, das die relevanten Richtlinien zum Bearbeiten des Learning Agreements zusammenfasst und unbedingt durchgelesen werden sollte.

An vielen Partneruniversitäten ist es inzwischen üblich, dass das Learning Agreement online eingereicht wird. Weitere Informationen dazu findet ihr hier.

Hier findet ihr alle neuen Erasmus+ Dokumente, die ihr ausgefüllt und unterschrieben fristgerecht im Erasmus Büro der Abteilung Internationales einreichen müsst.

Die Anerkennung von Studienleistungen liegt in der Verantwortung des Studienbüros. Mit konkreten Fragen zur Anerkennung wendet Euch bitte an folgende Email Adresse: anerkennungen-wiwi@uni-mainz.de

Die Anerkennung der im Ausland belegten Studienleistungen müsst ihr bereits im Vorfeld eures Auslandsaufenthaltes, im Zuge des Ausfüllen des Learning Agreements, mit dem Studienbüro absprechen.

Wenn ihr ein Erasmus+ Stipendium für eine unserer Partneruniversitäten in Frankreich erhalten habt, besteht die Möglichkeit eine zusätzliche finanzielle Unterstützung zu beantragen. In Frankreich gibt es für alle Studierenden die Möglichkeit einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Weitere Informationen findet ihr auf der Homepage des DAAD (https://www.daad.de/de/laenderinformationen/europa/frankreich/studieren-und-leben-in-frankreich/).

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